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Privilegierte Handelscompagnien in Brandenburg und Preußen: Ein Beitrag zur Geschichte des Gesellschaftsrechts

Posted By: insetes
Privilegierte Handelscompagnien in Brandenburg und Preußen: Ein Beitrag zur Geschichte des Gesellschaftsrechts

Privilegierte Handelscompagnien in Brandenburg und Preußen: Ein Beitrag zur Geschichte des Gesellschaftsrechts By Jahntz, Katharina
2006 | 223 Pages | ISBN: 3428121015 | PDF | 1 MB


Die Geschichte des Wirtschaftsrechts gewinnt zunehmend an Bedeutung. Neuere Arbeiten befassen sich mit Fragen zur Geschichte von Personen aber auch mit Kapitalgesellschaften. Katharina Jahntz geht den Ursprüngen dieser Zweiteilung nach. Gegenstand der Arbeit ist das Recht der privilegierten Handelscompagnien, die als erste Gesellschaftsform über ein in Aktien zerlegtes Kapital verfügten.Im Anschluss an einen kurzen Abriss über die historische Entwicklung der Handelscompagnien bis ins 17. Jahrhundert zeichnet die Autorin die Rechtsverhältnisse der Handelscompagnien in Brandenburg/Preußen im 17. und 18. Jahrhundert nach. Dabei stellen die den einzelnen Gesellschaften erteilten Privilegien in Ermangelung allgemeiner Gesetze die maßgebliche Quelle dar. Anhand dieser Quellen wird im ersten Kapitel die Gründung der Gesellschaften, ihre innere Verfassung und Organisationsstruktur untersucht. Behandelt werden vor allem das Kapital der Gesellschaften, die Einteilung desselben in Aktien und die Frage der Rechtsfähigkeit der Gesellschaften.Trotz der wirtschaftlichen Erfolglosigkeit der meisten untersuchten Gesellschaften bildete sich mit der Aktie ein neues rechtliches Instrument heraus, das die rechtliche Grundlage für die heutige Aktiengesellschaft wurde. In zwei weiteren Kapiteln widmet sich die Verfasserin der Frage, wie die Rechtswissenschaft und der Gesetzgeber auf das Phänomen der Aktie und der in der privilegierten Handelscompagnie verkörperten Rechtsform reagierten. Es wird festgestellt, dass die privilegierten Handelscompagnien allgemein nur als Sonderform der societas des gemeinen Rechts verstanden und nicht als strukturell neue Erscheinung angesehen wurde. Als Besonderheit der Gesellschaften werteten die Zeitgenossen deren Privileg und nicht die Aufteilung des Kapitals in Aktien.

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